Jeder wünscht sich mit seinen Informationen und Produkten möglichst weit oben im Suchergebnis von Google angezeigt zu werden. Dies gilt auch für Rechtsanwälte und ihre Kanzleiwebseiten, wobei gerade die Webauftritte von Anwaltskanzleien es oft schwer haben ein gutes Ranking zu erreichen.
Dies liegt oft daran, dass Anwaltsseiten die wichtigen Grundpfeiler eines guten Rankings nur schwer erfüllen können. Hierzu zählt guter, umfangreicher und sich möglichst oft ändernder Inhalt. Der Gedankengang den Google damit verfolgt, ist der, dass Seiten, die kaum Text haben, auch keine Informationen haben können. Seiten die sich selten ändern, sind nicht so aktuell, wie vor kurzem angepasste Inhalte. Die Suchenden wollen aber aktuelle Inhalte, wie Sie Urteilsticker wie ra-newsflash liefern. Der Umfang eines Webauftritts spielt insofern eine Rolle, als dass viele Texte viele Suchwörter abdecken können und oftmals ein gutes Gleichgewicht aus Suchwort und Textlänge bieten. Hier haben es große Portale, wie das Deutsche Anwaltsregister (DAWR) leichter als einzelne Kanzleiwebseiten.
Wer gut bei Google plaziert sein will, braucht starke Backlinks! Durch die vielen Fachartikel, die das DAWR veröffentlicht, werden viele wichtige Suchbegriffe durch einen passenden Artikel abgedeckt und von Google als wichtig bewertet. Somit ist die Bedeutung der Domain „anwaltsregister.de“ höher als die Domain einer einzelnen Kanzlei. Bei Suchen nach bestimmten rechtlichen Themen in Zusammenhang mit einer bestimmten Region, haben dagegen die kleinen Kanzleiwebseiten die besseren Karten.
Ein weiterer Grundpfeiler von Googles Bewertungssystem sind Links. Jeder Link der auf einer Webseite gesetzt wird, ist aus Sicht der Suchmaschine eine redaktionelle Empfehlung. Einen Link der auf Ihre Webseite verweist, nennt man Backlink. Viele Backlinks bedeuten also, dass der verlinkte Inhalt von vielen Homepagebetreibern als empfehlenswert angesehen wird und daher wohl wichtig ist. Leider ist nun nicht jeder Link gleich viel wert. Links von selbst bedeutenden Webseiten, wie bspw. www.spiegel.de oder Wikipedia, sind viel wertvoller als Links von unbedeutenden Seiten oder gar aus Werbeanzeigen heraus. Leider sind solche Verlinkungen für Rechtsanwälte kaum zu kriegen.
Mit einem entsprechendem Marketing-Eintrag beim Deutschen Anwaltsregister erhalten Sie mindestens einen Link von einer Webseite mit einer erhöhten Bewertung durch Google, nämlich dem DAWR. Dies verschafft Ihnen einen direkten Vorteil gegenüber Ihren Konkurrenten, die solche Backlinks nicht haben. Potenziert wird dies dadurch, wenn Sie eigene Fachartikel beim DAWR und dessen Partnerportalen veröffentlichen, wo ebenfalls verlinkt wird, aber andere Domains als Quelle des Links genutzt werden. Auch RA-VIP-Kommentare bei kostenlose-urteile.de haben den gleichen Effekt.