Als Anwalt muss man im Internet präsent sein! Eine wahre Aussage, wenn man sich überlegt, dass in Deutschland mindestens 90% der unter 60 Jährigen das Internet nutzen. Selbst die Mund-zu-Mund-Propaganda funktioniert ohne Internet nicht mehr, denn Telefonnummer und Öffnungszeiten des Anwalts suchen die Leute im Internet. Aber heißt das automatisch auch, dass man eine Homepage braucht?
Nein, denn man sich auch im Deutschen Anwaltsregister (DAWR) umfassend als Rechtsanwalt präsentieren und erspart sich eine Reihe von Problemen, die eine eigene Homepage mit sich bringt. Eine Webseite ist nicht nur teuer in der Erstellung und muss regelmäßig aktualisiert werden, um bei Google nicht nach unten durchgereicht zu werden. Vor allem das Einpflegen neuer Inhalte fällt vielen Juristen beim täglichen Arbeitspensum sehr schwer. Ein Eintrag im DAWR profitiert davon, dass sich unser Portal schon durch neu hinzugefügte Fachartikel ständig ändert und somit auch die Anwaltsprofile einen Bonus bei Google erhalten. Auch die schwierige Aufgabe sich als Webseite auf den ersten Seiten bei Google zu platzieren, nehmen wir Ihnen so ab – eine Aufgabe die nur wenige Anwaltshomepages bewältigen.
dem Smartphone, dem Tablet und dem Desktop
Auch beim Umfang kann unser Marketing-Eintrag durch aus mit einer eigenen Homepage mithalten. Neben Adressen, Kontaktdaten und Lageplan Ihrer Kanzlei wird auch jeder Anwalt einzeln präsentiert. Wir können potentielle Mandanten u.a. über Ihre fachlichen Qualifikationen, Ihren Werdegang, Ihre Fortbildungen, ihre Veröffentlichungen direkt informieren. Sie können auch ein persönliches Statement, ihr Arbeitsprinzipien oder Ihr Motto darstellen und direkt auf Ihre Darstellungen in den sozialen Netzwerke (u.a. facebook, Google+, Twitter, XING oder auch YouTube) hinweisen.
Eine Funktion, die eine eigene Homepage nicht erbringen kann, ist die kostenlose Veröffentlichungen von Fachartikeln im Deutschen Anwaltsregister oder seinem Partnerportal refrago, wo mit Sie Ihre ganz besondere Kompetenz hervorheben können. Das Bewerben Ihrer Artikel übernehmen wir, alles zum günstigen Festpreis.
Beispiele für Anwaltseinträge im Deutschen Anwaltsregister: Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, Rechtsanwalt Dr. Frank Breitkreutz, Rechtsanwalt Wolfgang Eckes
Was ein Marketing-Eintrag nicht leisten kann, ist ein individuelles Layout und eine eigenen Domainnamen, mit dem Ihre Seite im Internet erreichbar ist, bspw. „www.rechtsanwalt-beispiel.de“. Aber auch hier gibt es Lösungen vom DAWR: Wir bieten Ihnen optional eine Subdomain wie bspw. „rechtsanwalt-beispiel.dawr.de“ mit der Ihr Anwaltseintrag direkt erreichbar ist. Sprechen Sie uns deswegen an.