Wie hoch sind die Kosten für den Anwalt bei der Scheidung? Welche Gerichtskosten entstehen bei der Scheidung? Die Antwort gibt Ihnen der Scheidungskostenrechner.
Mit dem Rechner können Sie die Scheidungskosten berechnen. Damit Sie die Kosten für das Scheidungsverfahren berechnen können (Anwaltskosten und Gerichtskosten), beinhaltet der Scheidungskostenrechner daher einen Anwaltskostenrechner und einen Gerichtskostenrechner. Der Scheidungskostenrechner zeigt dann detailliert die Kosten der Scheidung, die für einen Anwalt entstehen sowie die Gerichtsgebühren der Scheidung an.
Ausgangspunkt für die Berechnung der Scheidungskosten ist der Verfahrenswert der Scheidung. Den Verfahrenswert (auch Gegenstandswert oder Streitwert genannt) für die Berechnung der Scheidung ermitteln Sie mit dem Rechner ganz einfach selbst.
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Natürlich möchte man sich so günstig wie möglich scheiden lassen. Und tatsächlich es gibt ein paar Möglichkeiten, die zur Reduzierung der Scheidungskosten führen.
Scheidungskosten sparen Sie z.B. wenn Sie sich ohne großen Streit von Ihrem Ehepartner trennen und die einvernehmliche Scheidung wählen. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihrem Ehegatten über die Folgen der Scheidung einig sind und Sie beide die Scheidung wünschen. Wenn das Gericht nicht über die Scheidungsfolgesachen, wie z.B. Kindesunterhalt, Ehewohnung, Hausrat oder Sorgerecht, entscheiden muss, fallen hierfür auch keine Gerichtskosten und keine Anwaltskosten an.
Normalerweise hat jeder Ehegatte einen Rechtsanwalt bei der Scheidung. Bei der einvernehmlichen Scheidung reicht aber ein Anwalt aus. Nur der Ehegatte, der den Scheidungsantrag beim Gericht einreicht, nimmt sich einen Rechtsanwalt. Der andere Ehegatte braucht dann dem Scheidungsantrag bei Gericht nur noch zuzustimmen und keinen eigenen Anwalt. So sparen Sie bereits die halben Anwaltsgebühren.
Mit Ihrem Ehepartner können Sie vereinbaren, dass Sie untereinander die Kosten für den einen Anwalt aufteilen.
Aber Vorsicht: Auch bei der einvernehmlichen Scheidung vertritt der Rechtsanwalt immer nur einen Ehepartner und nicht, wie man denken könnte, Sie und Ihren Partner gemeinsam. Der Anwalt darf aus berufsrechtlichen Gründen nur einen Ehepartner vertreten.
Wer nicht genügend eigene Mittel hat, einen Anwalt für Scheidung zu finanzieren, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Die Gerichtskosten für die Scheidung müssen zunächst von demjenigen Ehepartner vollständig gezahlt werden, der die Scheidung beim Gericht einreicht. Wenn das Familiengericht später die Scheidung ausspricht, entscheidet es in der Regel, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Das heißt, dass jeder Ehegatte seinen Anwalt selbst bezahlt (sofern man einen Anwalt hatte) und von den Gerichtskosten jede Partei die Hälfte zu tragen hat.
Derjenige Ehegatte, der zu Beginn die Gerichtskosten verauslagt hat, kann dann von seinem Ex-Ehepartner die Hälfte der Gerichtskosten zurück verlangen.
Für den Streitwert der Scheidung kommt es auf das Einkommen an. Ausschlaggebend ist das Nettoeinkommen (also nach Abzug aller Abgaben, Steuern und Beiträge für Pflichtversicherungen, wie Renten-, Pflege- oder Arbeitslosengeldversicherung). Für die spätere Berechnung der Scheidungskosten wird das Nettoeinkommen von einem Quartal (3 Monaten) zugrunde gelegt.
Der Scheidungskostenrechner vervielfacht Ihr Nettoeinkommen automatisch, so dass nur das Einkommen für einen Monat einzutragen ist.
Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)§ 43 Ehesachen
(1)In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht unter 3 000 Euro und nicht über 1.000.000 Euro angenommen werden.
(2)Für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen.
Zu den Einkünften gehört auch das Kindergeld, allerdings berücksichtigen nicht alle Familiengerichte das Kindergeld (z.B. OLG Celle, Az. 12 WF 92/13).
Geben Sie das Kindergeld für einen Monat an!
Auch das Elterngeld wird bei der Berechnung des Verfahrenswerts der Scheidung berücksichtigt.
Wieviel Elterngeld erhalten Sie monatlich?
Auch Krankengeld wirkt sich einkommenserhöhend aus und wird bei der Festsetzung des Verfahrenswerts der Scheidung berücksichtigt.
Wie hoch ist Ihr monatliches Krankengeld?
Wenn Sie einen Ratenkredit zu bezahlen haben, dann geben Sie bitte hier die monatliche Rate an.
Nicht als Ratenkredit zählt Ihr Darlehen für das Haus oder die Eigentumswohnung.
Für den besonderen Fall, dass Sie ein Haus oder eine Wohnung haben, für die Sie noch einen Kredit abzubezahlen haben, dann kann der Kredit insoweit berücksichtigt werden, als dass die Kreditrate höher ist, als Ihre Mieteinnahmen.
Ein Beispiel: Für die Wohnung haben Sie monatlich einen Kredit von 900 Euro zu zahlen. Ihr Mieter zahlt aber nur 800 Euro Miete. Dann tragen Sie als Kredit 100 Euro ein, weil das Ihre monatliche Unterdeckung ist.
Der Mindestverfahrenswert einer Scheidung beträgt 3.000 Euro (§ 43 Abs. 1 Satz 1 FamGKG). Sollte der aus Ihren Einkünften und Ihrem Vermögen errechnete Verfahrenswert geringer sein, dann wird der Scheidungskostenrechner den Verfahrenswert auf diesen Mindestverfahrenswert erhöhen.
Der Höchstverfahrenswert für den Scheidungsantrag beträgt 1.000.000 Euro.
Sollte der aus Ihren Einkünften und Ihrem Vermögen errechnete Verfahrenswert über diesem Wert liegen, so berücksichtigt der Scheidungskostenrechner gleichwohl nur einen Betrag von 1.000.000 Euro.
Für den Versorgungsausgleich beträgt der Mindestverfahrenswert 1.000 Euro.
Sollte der errechnete Verfahrenswert für die Versorgungsausgleiche geringer sein, wird der Scheidungskostenrechner den Verfahrenswert auf diesen Mindestverfahrenswert erhöhen.
Das Vermögen erhöht den Verfahrenswert.
Vom Vermögen werden später vom Scheidungskostenrechner pro Ehegatten 15.000 Euro als Freibetrag abgezogen. Für jedes Kind werden weitere 7.500 Euro Freibetrag abgezogen. Für die Ermittlung des Verfahrenswertes der Scheidung werden nur 5% von Ihrem Vermögen berücksichtigt, was der Scheidungskostenrechner automatisch umsetzen wird.
Was muss jetzt als Vermögen angegeben werden?
Wenn Sie ein Vermögen von 100.000 Euro haben, dann geben Sie bitte auch 100.000 Euro ein (ohne Abzüge).
Geben Sie hier den Wert Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung an. Beträgt der Wert des Hauses 300.000 Euro, so müssen Sie an dieser Stelle 300.000 eingeben.
Geben Sie an, wie hoch Ihre Darlehensschuld noch ist. Wie viel müssen Sie noch bezahlen?
Haben Sie sonstiges Vermögen? Aktien etc.?
Für den Versorgungsausgleich kommt es auf die Anzahl Ihrer Altersversorgungen an. Hier zählt jede Versorgung einzeln.
Altersversorgungen sind z.B.: gesetzliche Rentenversicherung, private Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, Riester oder Rürup-Rente. Weitere Informationen finden Sie im Text „Versorgungsausgleich – welche Anwartschaften werden berücksichtigt?“
Was muss jetzt hier im Feld Versorgungsausgleich eingetragen werden?
Wenn Sie und Ihr Ehepartner gesetzlich rentenversichert sind, dann tragen Sie hier 2 ein. Haben Sie zusätzlich auch eine Riesterrente, dann tragen Sie 3 ein. Hat Ihr Partner außerdem eine private Rentenversicherung, dann tragen Sie hier 4 ein.
Der Verfahrenswert einer Scheidung erhöht sich, wenn Sie sich mit Ihrem Ehegatten vor dem Familiengericht noch um sogenannte Scheidungsfolgesachen streiten. Folgesachen betreffen z.B. Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Streit um die eheliche Wohnung oder Streit um den Hausrat.
Um folgende Beträge wird der Verfahrenswert erhöht: