Quelle: Screenshot
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In den letzten Tagen ging die Geschichte eines wütenden Mannes um die Welt, der seinen Hausrat zersägt und bei ebay verkauft hat. Diese Geschichte ist nicht echt, wie sich nun herausstellte. Zahlreiche Zeitungen und Fernsehsender hatten über die ebay-Auktion berichtet (vgl. Screenshots des ARD-Morgenmagazin vom 19.06.2015). Nicht nur in den deutschen Medien wurde die Geschichte thematisiert. Auch in den FOX News in den USA, in Nigeria, Europa, China und Australien wurde berichtet.
Schmutziger Scheidungsstreit
In den insgesamt 16 ebay-Auktionen versteigerte „Martin G.“ halbierte Gegenstände – vom Opel Corsa bis zum Teddybären. Damit dokumentierte er einen vermeintlich schmutzigen Scheidungsstreit mit seiner Ex-Frau. Diese habe die Hälfte des gemeinsamen Besitzes verlangt. Die Geschichte traf international einen Nerv.
Nur eine Werbeaktion
Hinter der Geschichte über den kuriosen Scheidungsstreit steckt der Deutsche Anwaltverein. Der Verein wollte auf „unterhaltsame Art und Weise auf ein Problem hinweisen“. Oft gebe es bei einer Trennung oder Scheidung einen erbitterten Streit, dem man aber vorbeugen könnte.
Ehevertrag kann viel Ärger ersparen
In einem Ehevertrag könnten Eheleute zum Beispiel festlegen, ob sie selbständig wirtschaften oder sich gegenseitig unterstützen wollen. Auch die Betreuung der Kinder könne dort schon im Vorfeld geregelt werden. Auch könne festgelegt werden, was mit dem während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögen am Ende geschieht. Am Ende einer Beziehung könne aber auch eine „Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung“ helfen, Streit zwischen den ehemaligen Partnern zu vermeiden.
Ehevertrag kann auch während der Ehe geschlossen werden
Einen Ehevertrag muss man übrigens nicht vor einer Ehe schließen. Ein Paar könne zu jedem Zeitpunkt seiner Ehe einen Ehevertrag abschließen – zu Beginn der Verbindung, währenddessen oder am Ende. Siehe vertiefend: Wann sollte man einen Ehevertrag vereinbaren?