Hundesteuer, Zweithundesteuer, Zweitwohnungssteuer, Schaumweinsteuer, Spielautomatensteuer – alles ein alter Hut. Da geht noch mehr. Auf der Suche nach Einnahmequellen kommen Kommunen auf Ideen: In Essen wurde eine Bräunungssteuer für Solarien geplant, die allerdings von der Kommunalaufsicht verhindert wurde. In Remscheid sollte es eine Handymastensteuer geben, die dann ebenfalls nicht realisiert wurde. In Köln scheiterte die Idee, Clubbesitzer für Warteschlangen auf Bürgersteigen vor dem Eingang ihrer Diskothek zahlen zu lassen. Juristisch gesprochen hätte diese Warteschlangensteuer als Sondernutzungsgebühr für den öffentlichen Raum umgesetzt werden sollen.
Enger rechtlicher Spielraum für kommunale Steuern
Die Liste der nicht realisierten Steuern ist lang. Denn bei aller Knappheit der Kassen haben Kommunen einen sehr begrenzten Spielraum, was neue städtische Steuern angeht. Zwar garantiert ihnen das Grundgesetz das Steuerfindungsrecht. Dieses umfasst aber neben Gewerbe- und Grundsteuer nur örtliche Aufwand- und Verbrauchsteuern, die an die Einkommensverwendung anknüpfen.
Bei Vergnügen Abgabe: Neue kommunale Steuern
Aber auch die Liste der erfolgreich umgesetzten Steuerideen ist lang. In vielen Kommunen Nordrhein-Westfalens werden Steuern auf sexuelle Vergnügungen (Prostitutionssteuer) erhoben. In Köln müssen Swingerclubs und Striptease-Bars eine Sexsteuer nach Fläche bezahlen. Für Prostitution wird eine Pauschale von sechs Euro pro Sexualdienstleister fällig. Die Stadt Bonn hat Steuerticket-Automaten auf dem Straßenstrich aufgestellt. Dort müssen sich Prostituierte ein Ticket für sechs Euro als Standgebühr pro Nacht ziehen.
Köln hat inzwischen auch eine zunächst als „Bettenmaut“ gerichtlich untersagte Steuer für Hotels doch noch umgesetzt – als „Kultur- und Tourismusabgabe“. Alles eine Frage der Formulierung.
Much Ado About Nothing: Aufwand- und Verbrauchsteuern bringen kaum Geld ein
Der Sinn vieler kommunaler Aufwand- und Verbrauchsteuern ist allerdings umstritten. Kritisiert wird, dass vor allem der Verwaltungsaufwand beträchtlich ist und in einem ungünstigen Verhältnis zum Ertrag steht. Viele der kommunalen Aufwand- und Verbrauchsteuern werden deshalb auch als Bagatellsteuern bezeichnet. Die Hundesteuer beispielsweise bringt den Kommunen insgesamt jährlich insgesamt gerade einmal etwa 250 Millionen Euro ein.
Die Kommunen leben von Gewerbesteuer und Grundsteuer. Daneben sind die sonstigen kommunalen Steuern schlichtweg vernachlässigbar. Aufwand- und Verbrauchsteuern machen etwa 2 % des Steueraufkommens auf. Eine Alternative zur Regulierung der steigenden Ausgaben sind neue kommunale Steuern also kaum.