[27.06.2016] Das Landgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 02.06.2016, 4 O 3/16 (nicht rechtskräftig) im VW Abgasskandal einen Händler dazu verurteilt, einen VW Passat gegen (teilweise) Rückzahlung des Kaufpreises zurück zu nehmen. Da das Fahrzeug teilweise über ein Darlehen finanziert wurde, hat das Gericht außerdem gegenüber der finanzierenden Bank festgestellt, dass der Bank aus dem Darlehensvertrag keine weiteren Zahlungsansprüche mehr zustehen.