[24.06.2016] Kommen Frauen mit ihren Stöckelschuhen beim Besuch eines Theaters auf einer Schmutzfangmatte zu Fall, ist das in der Regel nicht die Schuld des Theaterbetreibers. Denn das Tragen von Stöckelschuhen mit kleinflächigen Absätzen will gelernt sein und erfordert wegen der „allgemeinen Gefahrerhöhung“ besondere Aufmerksamkeit beim Laufen, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, in einem am 25.05.2016, bekanntgegebenen Hinweisbeschluss klar (AZ: 11 U 127/15).