[11.12.2015] Jeder, der schon einmal eine Klage im Ausland zustellen wollte, weiß, wie langwierig ein solches Verfahren sein kann. Die zuständigen Abteilungen bei den Gerichten sind häufig überlastet und ein solches Verfahren kostet Zeit und Nerven. Die Europäische Zustellungsverordnung (EuZVO) hat die Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken innerhalb der EU dennoch deutlich vereinfacht und vereinheitlicht.