[29.01.2016] Kinder aus der früheren Ehe des späteren Erblassers werden oft zu Gunsten der zweiten oder dritten Ehefrau auf den Pflichtteil gesetzt. Ziel des Erblassers ist es in diesen Fällen, möglichst viel Vermögen auf diese neue Ehefrau zu verlagern, zum Nachteil seiner Kinder aus der früheren Ehe.