[13.12.2017] Ein Vermieter kann seinem Mieter nicht das Mietverhältnis kündigen, weil dieser Lichterketten im Außenbereich seiner Wohnung angebracht hat. Gerade in der Zeit vor und nach Weihnachten ist es verbreitete Sitte, Fenster und Balkone mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken. Dies entschied das Landgericht Berlin.