[25.11.2015] Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in einem Urteil mit der Frage von optischen Mängeln am Haus oder der Eigentumswohnung beschäftigt. Bau-Unternehmer dürfen sich nicht pauschal auf ihr Weigerungsrecht berufen, nur weil es sich um einen optischen Mangel handelt (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.11.2014, Az. I-21 U 23/14).