[23.02.2014] Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl gegen das Grundgesetz verstößt. Mehrere kleine Parteien haben gegen die Klausel geklagt. 2011 hatten die Verfassungsrichter bereits die Fünf-Prozent-Hürde gekippt. An diesem Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Drei-Prozent-Hürde.