[11.01.2018] Im Alter, bei Krankheit oder infolge eines Unfalls kann ein Mensch plötzlich körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage sein, seine persönlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Jedoch kann jedermann vorab bestimmen, wer in einem solchen Fall die notwendigen Entscheidungen für ihn treffen soll. Dazu kann eine Vorsorgevollmacht errichtet werden.