[05.09.2019] Wie Sie selbst zu den Behörden, schicken auch die Behörden selbst gerne Bescheide per Post zu. Dieses führt aber oft zu Problemen, denn während Sie selbst immer fristgerecht die Briefe zuschicken müssen, gilt bei Briefen von Behörden die sogenannte Zugangsfiktion. Nach dieser gilt der Brief am dritten Tag nach Aufgabe zur Post per se als Ihnen zugegangen.