[31.08.2016] Falschparken auf die ganz schlaue Art: Mancher Autofahrer, der seinen Wagen im Halteverbot oder unberechtigt auf einem privaten Grundstück parkt, glaubt, sich gegen das Abschleppen des Wagens wappnen zu können, indem er einen Zettel mit seiner Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe mit der Bitte hinterlässt, bei Parkplatzproblemen anzurufen. Wir klären, ob dieses Vorgehen geeignet ist, um ein kostenpflichtiges Abschleppen zu verhindern.