[12.02.2019] Viele Autobanken haben fehlerhafte Kredit- und Leasingverträge verwendet. Die Folge ist, dass Käufer, die ihr Fahrzeug nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Händler vermittelten Kredit- oder Leasingvertrag finanziert haben, diesen auch heute noch widerrufen können. Sie können dann das finanzierte Auto zurückgeben und erhalten auch alle von ihnen geleisteten Raten und ihre Anzahlung zurück. Nur die (meist nicht sonderlich hohen) Kreditzinsen darf die Bank behalten.