[28.08.2015] Autovermietungen dürfen nicht 100 % der Anzahlung einbehalten, wenn Kunden den Vertrag stornieren oder verspätet erscheinen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Wagen zwischenzeitlich anderweitig vermietet wurde. In diesem Fall muss der Autovermieter etwaige Vorteile durch die Neuvermietung in Ansatz bringen (Landgericht München I, Urteil vom 23.07.2015, Az. 12 O 4970/15).