[03.03.2016] Das Oberlandesgericht Brandenburg hat einer Klägerin Schadensersatz in Höhe von 45.000,00 Euro aus der Vertragsverletzung in Form von groben Behandlungsfehlern an ihrem Reitpferd zugesprochen. Die Tierärzte der zunächst beauftragten Tierklinik hatten es im Rahmen von zwei Kolik-Operationen unterlassen, das Pferd regelmäßig rektal zu untersuchen und dies zu dokumentieren (Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 26.04.2012, Az. 12 U 166/10).