[03.08.2016] Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Beschluss vom 30.6.2016, welcher die Gewährung von Prozesskostenhilfe betrifft, einem Kläger (Fahrer eines Skoda Yeti 2,0 TDI) attestiert, dass es seine Klage auf Rücktritt vom Kaufvertrag im VW-Skandal keinesfalls für aussichtlos hält (OLG Celle, Beschluss vom 30.6.2016, Az. 7 W 26/16).