[04.08.2017] Nunmehr wurde vom BGH endgültig bestätigt, dass mehrere von der Kanzlei Göddecke erstrittene Urteile vor Oberlandesgerichten bestand haben. Hierdurch wurde die Zuständigkeit der deutschen Gerichte in Verbrauchersachen deutlich erweitert. In der Regel genügt es, wenn ein ausländischer Unternehmer sich vor Vertragsschluss um Geschäfte mit deutschen Verbrauchern bemüht. Kommt es dann zu Streitigkeiten, können diese vor den deutschen Gerichten ausgetragen werden.