[09.02.2016] Darlehensnehmer können auch heute noch ihr zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommenes Darlehen widerrufen, falls dieses ab November 2002 abgeschlossen wurde. Grund dafür ist, dass der Großteil der von den Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft ist. Bei einem Widerruf kann es sehr hilfreich sein, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, die die Kosten für das Verfahren übernimmt. Damit die Rechtschutzversicherung für diese Kosten auch aufkommt, müssen jedoch einige Voraussetzungen vorliegen bzw. dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen.