[08.06.2018] Häufig gibt es bei Verkehrsunfällen keine neutralen Zeugen, die Spurenlage ist nicht eindeutig und die beteiligten Fahrer beschuldigen sich wechselseitig eines Verkehrsverstoßes. Sind, was der Regelfall sein dürfte, zwei Kraftfahrzeuge beteiligt, kommt es zur gesetzlichen Regelung einer hälftigen Haftungsverteilung.