[23.04.2017] Schmerzensgeld ist die Entschädigung für immaterielle Schäden in Geld. Bei Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit, der Freiheit, der Persönlichkeitsrechte oder der sexuellen Selbstbestimmung kann das Opfer Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld haben. Um diesen rechtlich durchzusetzen, stehen die Betroffenen in der vollen Beweispflicht.