[03.03.2015] Dass es verboten und mit Bußgeldern einem Punkt in Flensburg geahndet wird, wenn beim Führen eines Fahrzeuges das Mobiltelefon benutzt wird, ist klar. Doch nicht nur Handys können zur Telefonie benutzt werden: In einer Grauzone bewegt sich beispielsweise der iPod-Touch, über den mittels verschiedener Apps (Skype etc.) auch telefoniert werden kann (Amtsgericht Waldbröl, Urteil vom 16.10.2014, Az. 44 OWi-225 Js 1055/14-121/14).