[09.04.2015] Ein deutscher Urlauber, der im Urlaub einen überteuerten Teppich, der zudem nicht die zugesicherten Eigenschaften (wie Unikat, Hereke-Teppich, Handarbeit) hat, in der Türkei kauft, kann den Teppich zurückgeben (5. Verbraucherschutzgericht Istanbul, Urteil vom 23.01.2014, Az. 2013/1657).