[24.01.2020] Die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene „Düsseldorfer Tabelle“ jährlich geändert. Die Änderungen für 2020 betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, sowie die sogenannten Selbstbehalte.