[01.10.2015] 



Das „Handyverbot“ im Gerichtssaal gilt auch für Richter. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Az. 2 StR 228/14), dass ein Richter, der während des Prozesses - aus privaten Gründen - sein Handy bedient, wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann.