[05.05.2015] Gefährdung des Straßenverkehrs, Eingriffe in den Straßenverkehr, Körperverletzungs- und Tötungshandlungen im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrten, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Fahrten ohne Versicherungsschutz. All dies sind Straftatbestände aus dem Vekehrsstrafrecht. Ab was ist zu tun, wenn man wegen einer oder mehrerer solcher Delikte beschuldigt wird?