[02.11.2016] Das Kürzel „A.C.A.B.“ ist ein Klassiker der Protestkultur und immer wieder bei Demonstrationen und Versammlungen aller Art, am Rand von Fußballspielen oder als Aufschrift auf Kleidung oder Fahrzeugen im Alltag anzutreffen. Auch wenn die Buchstabenkombination theoretisch viele Auslegungen zulässt, ist die Bedeutung jedem Polizisten, der sie zu sehen oder hören bekommt, klar: „All cops are bastards.“ Doch nicht immer handelt es sich bei dieser Äußerung um eine strafbare Beleidigung, die zu einem entsprechenden polizeilichen Vorgehen gegen den Verantwortlichen berechtigt. In welchen Konstellationen ist „A.C.A.B.“ strafbar, und wann müssen Polizisten es als erlaubte Meinungsäußerung dulden?