[29.05.2017] Wer Kenntnis von einer Straftat erlangt, kann Strafanzeige erstatten. Die Strafanzeige bewirkt, dass die Strafverfolgungsbehörden von dem möglicherweise einen Straftatbestand erfüllenden Sachverhalt in Kenntnis gesetzt werden. Die Behörden müssen aufgrund des in Deutschland geltenden Legalitätsprinzips solchen Hinweisen auf Straftaten nachgehen und ein Strafermittlungsverfahren einleiten, sofern ein Anfangsverdacht vorliegt und es sich bei der Straftat nicht um ein absolutes Antragsdelikt handelt, dessen Verfolgung vom Willen des Geschädigten abhängt.