[03.09.2019] Dass die Erbschaftssteuer unter dem Gesichtspunkt der Kosten für die Erstellung einer Steuererklärung gemindert werden kann, hat nun das Finanzgericht Baden-Württemberg festgestellt. Danach können die vom Erben für die Erstellung von Steuererklärungen gezahlten Steuerberatungskosten die Erbschaftsteuer mindern, da hierdurch eine bereits bestehende Verpflichtung des Erblassers erfüllt werde, so die Richter.