[11.06.2020] Wenn Sozialkassen, die Arbeitsagentur oder Einzugsstellen der Sozialversicherung ein Unternehmen zur Kasse bitten, dann sollte man genau kontrollieren (lassen), ob die Forderungen eine echte Grundlage haben. Über einen Fall, in dem das ganz offensichtlich nicht so war, berichtet „Handwerksblatt.de“.