[27.02.2015] Auch im Ausland lebende Kinder von Hartz-IV-Empfängern haben Anrecht auf deutsche Sozialleistungen. Für Kinder, die selbst noch nicht erwerbsfähig sind, ist der „gewöhnliche Aufenthalt“ in Deutschland keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Sozialleistungen. Dies entschied das Bundessozialgericht (Bundessozialgericht, Urteil vom 28.10.2014, Az. B 14 AS 56/13 R).