[29.01.2020] Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass Volkswagen Schadensersatz an den Käufer eines mit der unzulässigen Motorsteuerungssoftware ausgestatteten VW Caddys leisten muss. Das Besondere: Die etwaige Kenntnis des Käufers in puncto der illegalen Abschalteinrichtung spielt für das OLG keine Rolle, VW muss dennoch haften.