[02.10.2015] Die Rechte von Flugpassagieren sind in der EU-Verordnung 261/2004, der sogenannten Fluggastrechteverordnung der EU, verankert. In dieser ist festgehalten, welche Leistungen Fluggesellschaften gegenüber ihren Passagieren zu erbringen haben, wenn es zu einer Flugverspätung oder sogar zu einem Flugausfall kommt.