[03.08.2016] Das Landgericht Arnsberg entschied, dass wer gewerblich Pferde zum Ausritt vermietet, gewissen Instruktions- und Sorgfaltspflichten nachzugehen hat. Dazu gehört ebenfalls die ordnungsgemäße Befestigung des Sattels oder der Hinweis an die Mieterin, den Sitz des Sattels während des Ausrittes erneut zu überprüfen. Kommt es zu einem Unfall, weil den Pflichten nicht nachgegangen wurde, ist der Vermieter schadensersatzpflichtig (Landgericht Arnsberg, Urteil vom 20.06.2000, Az. 5 S 41/00).