[03.01.2017] Die Aufzeichnung von Straftaten durch Überwachungskameras versetzt Polizei und Staatsanwaltschaften häufig in die glückliche Lage, Bilder von den Tätern zu erhalten. Wenn daraufhin die Identität oder der Aufenthaltsort des Täters nicht anders zu ermitteln ist, kann eine Öffentlichkeitsfahndung weiterhelfen. Wann Polizei und Staatsanwaltschaft einen Tatverdächtigen öffentlich suchen und Bilder der gesuchten Person veröffentlichen dürfen, ist an enge rechtliche Voraussetzungen geknüpft.