[22.02.2016] Geblitzt, Post von Bußgeldstelle bekommen, Anwalt beauftragt, Verfahren eingestellt – so einfach geht es in der Tat entgegen anderslautender Werbung selten. Der Fortschritt macht auch vor den gängigen Messverfahren der Polizei nicht halt und die Hersteller dieser Geräte versprechen bessere, sicherere und belastbarere Ergebnisse. Das letzte Jahr hat aber gezeigt, dass viele Verfahren nicht beanstandungsfrei sind. Das betrifft nicht nur die technische Seite, sondern auch das Verwaltungsverfahrensrecht.