[14.03.2018] Wenn ein Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes ergeht, muss dies nicht das letzte Wort in dieser Sache sein. Längst nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig ergangen, so dass gegen ihn vorgegangen werden kann. Wer einen Bußgeldbescheid erhält, kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Ein Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht kann Sie dabei unterstützen, den Bußgeldbescheid auf seine Rechtmäßigkeit abklopfen und ggf. die Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid übernehmen.