[10.08.2015] Den Opfern des Germanwings Flugzeugunglücks steht kein oder, in Ausnahmefällen, nur ein geringes Schmerzensgeld zu. Das Angebot der Lufthansa liegt über dem, was Gerichte in Deutschland aufgrund der gesetzlichen Lage Angehörigen von Opfern in solchen Fällen zusprechen. Ein Rechtsstreit der Angehörigen über die geforderten Summe von 100.000 oder 200.000 Euro pro Opfer und die Ausweitung auf weitere Angehörige würde keinen Erfolg haben.