[02.02.2017] 



Das Amtsgericht Lichtenberg hat rechtskräftig entschieden, dass eine Frau in ihrer Mietwohnung in Berlin-Hellersdorf zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht mehr auf ihrem Balkon rauchen darf. Für den Fall der Zuwiderhandlung hat das Gericht beschlossen, dass ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gegen sie festgesetzt werden kann.