[07.01.2016] 



Was Sie zur Wohnungsgeberbestätigung wissen müssen. Lesen Sie hier 12 wichtige Fragen und Antworten zum Thema Wohnungsgeberbestätigung. Seit dem 1. November 2015 muss ein Mieter beim Einwohnermeldeamt eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung, auch Vermieterbescheinigung oder Vermietermeldebescheinigung genannt, bei der An- bzw. Abmeldung vorlegen.