[23.07.2015] 



Dass manche “Luftfahrt-Experten” sich nach dem schrecklichen Flugzeugabsturz am 24. März bereits Stunden nach dem Unfall mehr oder weniger qualifiziert geäußert haben, ist mit Recht öffentlich hinreichend kritisiert worden. Gleiches gilt für das wenig einfühlsame Verhalten mancher Medien. Dazu möchte ich keine weiteren Ausführungen machen, sondern mich darauf beschränken, das Verhalten einiger Rechtsanwälte kurz zu beleuchten und einige Ausführungen zum Schmerzensgeldrecht machen.