[28.11.2017] Privat Krankenversicherte können nach einem Urteil des Landgerichts Potsdam vom 27.09.2017 auf eine ordentliche Rückerstattung hoffen. Nach Ansicht des LG Potsdam hat die Axa die Beiträge zur privaten Krankenversicherung über Jahre unrechtmäßig erhöht. Das dürfte allerdings nicht nur für die Axa, sondern auch für andere Versicherer gelten, so Rechtsanwalt Florian Hitzler, Brüllmann Rechtsanwälte.