[12.12.2016] Das Landgericht München II hat in seinem Urteil vom 15.11.2016, 12 O 1482/16 einen Händler zur Rücknahme eines manipulierten VW Golf verurteilt. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Betriebserlaubnis von Gesetzes wegen erloschen sei und dass der Vortrag von VW, es würde keine illegale Abschalteinrichtung verwendet werden, offensichtlich falsch sei. Es liegt eine illegale Abschalteinrichtung vor, urteilt das Gericht.