[28.09.2016] „Es erreichen uns immer mehr Anfragen von VW-Aktionären, die sich die Frage stellen, ob ihre Schadensersatzansprüche verjährt sind. Sie hätten gelesen, dass die Verjährung bereits am 19. September 2016 eingetreten sei“, so Fachanwältin Dr. Brockmann. „Die Verunsicherung ist groß und hält möglicherweise anspruchsberechtige Aktionäre davon ab, ihre Ansprüche weiter zu verfolgen“, befürchtet Fachanwältin Dr. Brockmann.