[03.04.2017] Das Widerrufsrecht für Altverträge, die im Zeitraum von 2002 bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden, ist am 21.06.2016 erloschen. Darlehensverträge mit Abschlusszeitpunkt im Zeitraum vom 11.06.2010 bis 21.03.2016 werden hingegen von der gesetzlichen Neuregelung nicht erfasst. Für diese Verträge gilt deshalb weiterhin ein im Prinzip „ewiges“ Widerrufsrecht. (Verträge, die ab dem 21. März 2016 geschlossen wurden, können maximal 1 Jahr und 14 Tage widerrufen werden.)