[16.12.2015] Mancher Online-Händler hat in AGB Angaben zu Lieferfristen, die festlegen, wieviel Zeit ihm für die Erbringung der Leistung bleibt, bevor er in Verzug gerät. Wenn es um Dienstleistungen geht oder die Lieferung von Sachen, die er seinerseits noch beim Hersteller oder Großhändler bestellen muss, kann eine solche Regelung sehr sinnvoll sein. Problemen vorausschauend den Wind aus den Segeln zu nehmen, schadet nie. Doch ist das Pflicht? Ja!