[26.08.2015] Das Internet vergisst nicht so schnell: Wer Inhalte, für die er verantwortlich ist, von seinen Webseiten und Auftritten in sozialen Netzwerken löschen muss, sollte den Google-Cache nicht vergessen, der bei einer Google-Suche zu veralteten, bereits gelöschten Internetseiten führen kann. Denn die Haftung kann sich auch auf diese über den Google-Cache aufgefundenen Inhalte erstrecken (OLG Celle, Urteil vom 29.01.2015, Az. 13 U 58/14).