[05.02.2019] Das Recht einer modernen Gesellschaft speist sich aus unterschiedlichen Rechtsquellen. Neben der staatlichen Gesetzgebung, die durch die entsprechenden hoheitlichen Rechtsetzungsorgane wie dem Bundestag gesetzt wird, können Privatpersonen Rechtsverhältnisse untereinander durch private Verträge regeln. Eine Sonderstellung unter den Rechtsquellen nimmt das Gewohnheitsrecht ein, das nicht explizit durch Gesetzgebungsorgane erlassen wurde und das nicht kodifiziert ist.